Waagen mit einer Plattformgröße von 1500 mm x 1500 mm sind für Wägegut mit einer Grundfläche von bis zu 150 cm x 150 cm vorgesehen.
Bei der Verwendung von Waagen mit Kabeldisplay dürfen die zu wägenden Gegenstände auch etwas über die Plattform hinausragen, sofern diese nirgendwo anstoßen oder aufliegen.
Das Stativ einer Stativwaage darf von dem Wägegut nicht berührt werden.
Bei der Nutzung von Kompaktwaagen sollte der Anwender darauf achten, dass das Wägegut die Anzeige nicht verdeckt.