









Eine Apothekerwaage (auch Apothekenwaage) bezeichnet die Waagen, die aufgrund Ihre Höchstlast, Genauigkeit und Funktion für den Einsatz in Apotheken geeignet ist. Bis 2012 wurden die Waagen, die in eine Apotheke bereitgehalten werden müssen, in der Anlage 1 der Apothekenbetriebsordnung beschrieben.
Apothekenwaagen gibt es in folgenden Ausführungen:
Geeichte Präzisionswaagen mit einen Ziffernschritt von 0,01 g und einem Eichwert von 0,1 g oder feiner eignen sich als Rezepturwaagen. Modelle mit einer Rezeptierfunkion bieten die Präzisionswaagen die Möglichkeit, Ihre Rezepte in der Waage abzuspeichern und später wieder aufzurufen.
Die präzisesten Apothekerwaagen sind die geeichte Analysenwaagen mit einen Ziffernschritt von 0,1 mg und einem Eichwert von 0,001 g entsprechen den ehemals in der Betriebsordnung genannten Feinwaagen. Sie zeigen das Gewicht von Flüssigkeiten und festen Stoffen mit einer Teilung von 0,0001 g an.
Zum Abwiegen von Defekturarzneimitteln verwenden Sie geeichte Kontrollwaagen der Eichklasse III, sogenannte Defekturwaagen.
Alle geeichten Waagen werden mit Konformitätsbestätigung des Herstellers geliefert und sind sofort einsatzbereit.