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Seit dem 1.1.2020 müssen in Deutschland neue Ladenwaagen mit Bondrucker, die im Barverkauf eingesetzt werden, über eine so genannte "Technische Sicherungseinrichtung" (TSE) verfügen. Dies wurde in der Kassensicherungsverordung (KassenSichV) festgelegt.
In dieser Kategorie finden Waagen, die bereits mit technischer Sicherungseinrichtung verfügbar sind.
Beachten Sie bei der Auswahl von Höchstlast und Ziffernschritt bitte, dass der Ziffernschritt Einfluss auf die Mindestlast hat. Die Mindestlast beträgt bei geeichten Ladenwaagen das zwanzigfache des kleinsten Ziffernschritts. Eine Waage mit 15 kg Höchstlast und 2 g - 5 g Ziffernschritt hat also eine Mindestlast von 40 g.
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Höchstlast, dass beim Auflegen des Wägegutes die Waage etwas stärker belastet wird, als nur mit dem Gewicht der Ware. Wenn Sie z.B. Produkte bis zu 12 kg wiegen müssen, so empfehlen wir, nicht die 15 kg Ausführung, sondern die 30 kg Ausführung zu wählen, sofern die Mindestlast dies zulässt.
Jede Ladenwaage in unserem Sortiment wird für Ihren Einsatzort geeicht ausgeliefert und die Eichung ist bereits im Preis enthalten! Die Eichung ist zwei Jahre bis zum Jahresende gültig.