TSE Ladenwaagen: Jetzt handeln! Letzte Übergangsfrist endete am 31.12.2022

16.12.2022

Übergangsfrist für nicht nachrüstbare Waagen ohne TSE endet am 31.12.2022!

Seit dem 1.1.2020 legen Kassensicherungsverordnung und Abgabenordnung (AO) fest, dass elektronische Kassensysteme, zu denen auch bondruckende Ladenwaagen gehören, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu versehen sind.

Für Ladenwaagen im Bestand gab es verschiedene Übergangsregeln.

Am 31. Dezember 2022 lief auch die letzte Übergangfrist für Kassen und bondruckenden Ladenwaagen ab, die aus technischen Gründen nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden können. Sie dürfen nicht mehr eingesetzt werden.


Was kann ich tun, wenn ich noch eine bondrucken Ladenwaage ohne TSE verwende?

Handeln Sie jetzt! Bestellen Sie eine bondruckenden Ladenwaage mit TSE. Bedenken Sie, dass es über die Feiertage zu längeren Lieferzeiten kommen kann. Unsere bondruckenden Ladenwaage mit TSE finden Sie hier.


Was passiert, wenn ich eine bondruckende Ladenwaage ohne TSE verwende?

Verwenden Sie eine bondruckende Ladenwaage ohne TSE, kann dies zu Gewinnschätzung durch Ihr Finanzamt führen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zusätzlich mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.


Welche Ladenwaage mit TSE ist die richtige für mich?

Ladenwaagen mit TSE sind keine kleine Investition. Wir beraten Sie ausführlich und individuell, welche bondruckende Ladenwaage für Ihre Anwendung geeignet ist. Rufen Sie uns einfach unter 04173-5993520 an oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Diese Produkt-Information stellt keine steuerliche oder Rechtsberatung dar.
Für eine entsprechende Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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