Waagen mit einer Plattformgröße von 368 mm x 288 mm sind für Wägegut mit einer Grundfläche von bis zu 36,8 cm x 28,8 cm vorgesehen.
Bei der Verwendung von Waagen mit Kabeldisplay dürfen die zu wägenden Gegenstände auch etwas über die Plattform hinausragen, sofern diese nirgendwo anstoßen oder aufliegen.
Das Stativ einer Stativwaage darf von dem Wägegut nicht berührt werden.
Bei der Nutzung von Kompaktwaagen sollte der Anwender darauf achten, dass das Wägegut die Anzeige nicht verdeckt.