Für die Ausstattung von Arztpraxis oder Klinik bzw. Krankenhaus benötigen Sie geeichte Personenwaagen. Dies wird in Deutschland durch die Eichordnung und in Österreich durch das Maß- und Eichgesetzt festgelegt.
In Deutschland gilt die Ersteichung für eine geeichte Personenwaage unbegrenzt, sofern diese nicht in einem Krankenhaus aufgestellt ist. Geeichte Personenwaagen in Krankenhäusern haben eine Eichfrist von 4 Jahren. In Österreich beträgt die Nacheichfrist grundsätzlich 2 Jahre. In jedem Fall muss eine geeichte Personenwaage erneut geeicht werden, falls eine Reparatur stattgefunden hat.
Achten Sie bei der Auswahl der Arztwaage auf Bauform, Stromversorgung, Plattformgröße und Höchstlast. Geeichte Säulenwaagen können einfach abgelesen werden und sind eher für den stationären Einsatz geeignet. Für den mobilen Einsatz wählen Sie idealerweise eine Plattformwaage mit Batteriebetrieb. Häufig können wir Ihnen den passende Transportkoffer oder die passende Tasche zu den verschiedenen Modellen anbieten. Für kräftigere Patienten bieten wir Waagen mit größerer Plattform und Waagen mit bis zu 300 kg Höchstlast an.
Eichfähige Säulenwaage mit Zweitanzeige, WLAN-Schnittstelle und optionalen LAN (Ethernet), USB, Blutooth® und RS-232 Schnittstellen.
Optionaler integrierter Längenmessstab. Höchstlast: 250 kg, Ziffernschritt: 100 g. Netz-, Batterie- und optionaler Akkubetrieb.
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