Waagen zugelassen für 40 g Mindestlast

Die Angabe der Mindestlast bei Waagen bezieht sich in der Regel auf den kleinsten Gewichtswert (hier 40 g), für den eine geeichte Waage in einer eichpflichtigen Anwendung verwendet werden darf.

Typischerweise werden Gewichtwerte unter dieser Mindestlast trotzdem angezeigt.

Bei Anwendungen, die der Fertigpackungsverordnung unterliegen, gibt es zusätzliche Anforderungen an den Ziffernschritt. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.

Geeichte abwaschbare Tisch- und Bodenwaage mit RS-232...
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ab 939,00 € *
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