Die Angabe der Mindestlast bei Waagen bezieht sich in der Regel auf den kleinsten Gewichtswert (hier 20 g), für den eine geeichte Waage in einer eichpflichtigen Anwendung verwendet werden darf.
Typischerweise werden Gewichtwerte unter dieser Mindestlast trotzdem angezeigt.
Bei Anwendungen, die der Fertigpackungsverordnung unterliegen, gibt es zusätzliche Anforderungen an den Ziffernschritt. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.