DAkkS-Kalibrierschein 962-128-128 für Zählsysteme der Marke Kern mit Höchstlast Massewaage 5 kg bis 50 kg und Zählwaage 5 kg bis 50 kg.
Erstkalibrierung bei Neuerwerb eines Zählsystems.
Ein elektronisches Messgerät liefert nur dann korrekte Ergebnisse, wenn es regelmäßig überprüft, d.h. kalibriert und bei Bedarf justiert wird. Insbesondere in qualitätsrelevanten Prozessen wird eine elektronische Waage, ein Prüfgewicht oder ein anderes Messgerät erst durch die dokumentierte Kalibrierung zum verlässlichen Mess- und Prüfmittel.
In dem DAkkS-Kalibrierschein (DAkkS = Deutsche Akkreditierungsstelle) wird dabei die Rückführung auf das nationale Normal dokumentiert. DAkkS-Kalibrierungen entsprechen damit den konkreten normativen Anforderungen von QM-Systemen, wie z.B. bei ISO-Zertifizierungen. Sie besitzen internationale Gültigkeit.
Der Kalibrierschein ersetzt nicht die Eichung einer Waage.
Die Durchführung der DAkkS-Kalibrierung verlängert die Lieferzeit für das Zählsystem um 3-7 Tage und kann nicht ohne Zählsystem erworben werden.