Auf Wunsch nehmen wir die Anzeige der bei uns gekauften geeichten Waagen bei den Eichbörden für Sie vor.
Es ist lediglich die Anzeige einer geeichten Waage erforderlich.
Verwenden Sie jedoch mehr als eine geeichte Waage, so sind Sie verpflichtet, ein aktuelle Liste mit Angaben zu Geräteart, Hersteller, Typbezeichnung und Jahr der Kennzeichnung zu jeder Waage vorzuhalten.