Geeichte preisrechnende Hof- und Marktwaagen sind ein Muss für Händler, die Waren zur Bestimmung des Preises wiegen.
Bei uns finden Sie die richtige preisrechnende Waage für den stationären und den ambulanten Einsatz als Spargelwaage.
Seit dem 1.1.2020 müssen in Deutschland Ladenwaagen mit Bondrucker, die im Barverkauf eingesetzt werden, über eine so genannte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verfügen. Der Betrieb einer bereits vorhandenen Ladenwaage mit Fiskalspeicher aber ohne TSE ist gestattet, bis der Hersteller eine technische Sicherungseinrichtung für das jeweilige Modell anbietet, längstens bis zum 31.12.2022. Über die Verfügbarkeit informieren Sie sich bitte bei den einzelnen Waagen.
Bis zum 30.9.2020 gilt eine Übergangsregelung, in der das Fehlen einer TSE von den Behörden nicht beanstandet wird.Die Eichordnung verlangt, das Verkaufswaagen
geeicht sind.
Jede Spargelwaage in unserem Sortiment wird für Ihren Einsatzort geeicht ausgeliefert und
die Eichung ist bereits im Preis enthalten! Die Eichung ist zwei Jahre bis zum Jahresende gültig.
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der
Höchstlast, dass beim Auflegen des Wägegutes die Waage etwas stärker als nur mit dem Gewicht der Ware belastet wird. Wenn Sie z.B. Produkte bis zu 12 kg wiegen müssen, empfehlen wir, nicht die 15 kg Ausführung, sondern die 30 kg Ausführung zu wählen.
Achten Sie auch darauf, dass die
Mindestlast Ihren Anforderungen entspricht.