Preisrechnende Ladenwaagen

  Geeichte preisrechnende Ladenwaagen  sind ein Muss für Händler,...

Geeichte preisrechnende Ladenwaagen sind ein Muss für Händler, die Waren zur Bestimmung des Preises wiegen.
Bei uns finden Sie die richtige preisrechnende Waage für den stationären und den ambulanten Einsatz z.B. als Marktwaage, Obstwaage, Spargelwaage, Gemüsewaage oder Gewürzwaage.

Seit dem 1.1.2020 müssen in Deutschland Ladenwaagen mit Bondrucker, die im Barverkauf eingesetzt werden, über eine so genannte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verfügen. Über die Verfügbarkeit informieren Sie sich bitte bei den einzelnen Waagen..

Die Eichordnung verlangt, dass Verkaufswaagen geeicht sind.
Jede Ladenwaage in unserem Sortiment wird für Ihren Einsatzort geeicht ausgeliefert und die Eichung ist bereits im Preis enthalten! Die Eichung ist zwei Jahre bis zum Jahresende gültig.

Die Eichordnung legt weiterhin fest, dass Waagen in offenen Verkaufsräumen so aufgestellt und benutzt werden, dass der Käufer den Wiegevorgang beobachten kann.
Jede von uns angebotene Ladenwaage verfügt daher über benutzer- und kundenseitige Anzeigen.

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Höchstlast, dass beim Auflegen des Wägegutes die Waage etwas stärker als nur mit dem Gewicht der Ware belastet wird. Wenn Sie z.B. Produkte bis zu 12 kg wiegen müssen, empfehlen wir, nicht die 15 kg Ausführung, sondern die 30 kg Ausführung zu wählen.
Achten Sie auch darauf, dass die Mindestlast Ihren Anforderungen entspricht.

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