Fertigpackungen unterliegen der Fertigverpackungsverordnung. Die Verordnung verlangt u.a., das geeichte Kontrollwaagen verwendet werden. Jede Kontrollwaage in unserem Sortiment wird für Ihren Einsatzort geeicht ausgeliefert und die Eichung ist bereits im Preis enthalten! Die Eichung ist zwei Jahre bis zum Jahresende gültig.
Wichtig ist auch, dass Sie den Eichwert beachten. Bei allen Waagen dieser Kategorie entspricht der Eichwert dem Ziffernschritt.
Folgende größte zulässige Eichwerte sind vorgeschrieben:
Nennfüllmenge der Fertigpackung | größter zulässiger Eichwert (=Ziffernschritt bei Eichklasse III) |
weniger als 10 g | 0,1 g |
von 10 g bis weniger als 50 g | 0,2 g |
von 50 g bis weniger als 150 g | 0,5 g |
von 150 g bis weniger als 500 g | 1,0 g |
von 500 g bis weniger als 2,5 kg | 2,0 g |
2,5 kg und mehr | 5,0 g |
Verkaufen Sie also Waren in Packungen mit 500 g Nennfüllmenge, so benötigen Sie eine Kontrollwaage mit einem Eichwert von 2 g oder kleiner.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Höchstlast, dass beim Auflegen des Wägegutes die Waage etwas stärker als nur mit dem Gewicht der Ware belastet wird. Wenn Sie z. B. Produkte bis zu 2 kg wiegen müssen, empfehlen wir, nicht die 2 kg Ausführung, sondern die 5 kg Ausführung zu wählen.
Achten Sie auch darauf, dass die Mindestlast Ihren Anforderungen entspricht.
Seit der letzten Änderung der Fertigpackungsverordnung ist es übrigens nicht mehr erforderlich, Kontrollwaagen separat zu kennzeichnen.
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Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen und telefonisch unter: 04173-59935-20.