Geeichte Goldwaagen für den Goldhandel

 Im gewerblichen Goldhandel gibt es strenge behördliche Vorgaben an die...

Im gewerblichen Goldhandel gibt es strenge behördliche Vorgaben an die eingesetzten Goldwaagen. Diese sind u.a. beim Ankauf von Zahngold und Bruchgold, sowie bei der Gewichtskontrolle von Münzen und Schmuck gültig. Bei Goldwaagen handelt es sich in der Regel um Präzisionswaagen.

Die Waagen müssen eine gültige Eichung besitzen und im vorgesehenen Verwendungsbereich benutzt werden.
Das bedeutet, dass Sie mit der Goldwaage nur Gegenstände wiegen dürfen, deren Gewicht zwischen Mindestlast und Höchstlast der Waage liegen.
Die Mindestlast der Waage darf dabei nicht mehr als 2 g betragen.

Die Waage muss so aufgestellt werden, dass die Anzeige für den Kunden leicht einsehbar ist. Ist dies nicht möglich, können Sie eine geeichte Goldwaage mit Zweitanzeige verwenden.

Weiterhin muss die Waage anhand der eingebauten Libelle ausgerichtet werden.

Robuste geeichte Labor- und...
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