Geeichte Personenwaagen

Personenwaagen zur Bestimmung des Körpergewichtes bei der Ausübung...
Personenwaagen zur Bestimmung des Körpergewichtes bei der Ausübung der Heilkunde aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung dürfen in Deutschland nach der Eichordnung nur in Betrieb genommen, verwendet oder bereit gehalten werden, wenn sie geeicht sind.

Bei uns finden Sie geeichte Personenwaagen in großer Auswahl.

Übrigens: Für Personenwaagen, die nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind, gilt die Eichung unbegrenzt, sofern keine Reparatur stattgefunden hat.
Säulenwaage mit WLAN zur Integration mit EMR und...
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