Geeichte Ladenwaagen

 Geeeichte Ladenwaagen  und geeichte Marktwaagen erfüllen die...
Geeeichte Ladenwaagen und geeichte Marktwaagen erfüllen die Anforderung der Eichordnung. Diese legt fest, dass Ladenwaagen zur Bestimmung des Preises nach dem Gewicht für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und zur Bestimmung des Preises nach dem Gewicht bei der Herstellung von Fertigpackungen nur in Betrieb genommen, verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie geeicht sind.

Alle geeichten Ladenwaagen verfügen über ein Zweitdisplay für den Kunden. Für den Einsatz als geeichte Marktwaage bieten wir Modelle mit Akkubetrieb an.
Geeichte preisrechnende Ladenwaage und Marktwaage CAS ER...
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Bestseller
ab 219,00 € *
Geeichte preisrechnende Ladenwaage und Marktwaage mit...
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