Rollstuhlwaagen sind eine bequeme Möglichkeit zur Verwiegung mobilitätseingeschränkter Menschen. Auch für Rollstuhlwaagen gilt, dass
Waagen zur Bestimmung des Körpergewichtes bei der Ausübung der Heilkunde aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung dürfen in Deutschland nach der Eichordnung nur in Betrieb genommen, verwendet oder bereit gehalten werden, wenn sie geeicht sind.
Für Rollstuhlwaagen, die nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind, gilt die Eichung unbegrenzt, sofern keine Reparatur stattgefunden hat.