F: Was ist der Unterschied zwischen einer geeichten Personenwaage und einer "normalen" Personenwaage ?
Ungeeichte Personenwaagen dürfen eine Abweichung von bis zu drei Wägeeinheiten haben, d.h. bei einer Gewichtsangabe in 100 g Schritten darf die Abweichung bei +/- 300 g liegen Geeichte Personenwaagen dürfen bei der Eichung eine Abweichung von bis zu einer Wägeeinheit haben, d.h. bei einer Gewichtsangabe in 100 g Schritten darf die Abweichung bei +/- 100 g liegen. Zusätzlich wird bei einer die geeichten Waage die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Eichgesetz und die Genauigkeit der Waage vom Eichamt bestätigt.
F: Kann ich eine in Ausland geeichte Waagen auch in Deutschland verwenden ?
A: Deutschland ist in vier Eichzonen aufgeteilt. Fallbeschleunigungsabhängige Waagen der Genauigkeitsklasse III mit einem Teilungswert (n´) von mehr als 1000 bis 3000 Teilen (n´= max/d) müssen entsprechend der Fallbeschleunigung der Zone am Aufstellungsort oder entsprechend dem Mittelwert aller Zonen (gz = 9,810 m/s²) geeicht werden. Andere Werte (z. B. gz= 9,8125 m/s²) sind als Mittelwert aller Zonen für die Verwendung in Deutschland nicht zulässig.
F: Welche Eichzonen gibt es in Deutschland ?
A: Deutschland ist in folgende Eichzonen aufgeteilt
- Zone 1: Bayern-Süd (Ober- und Niederbayern) und Schwaben gz = 9.8070 m/s²
- Zone 2: Baden-Württemberg, Bayern-Nord (Franken, Oberpfalz) gz = 9.8081 m/s²
- Zone 3: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gz = 9.8107 m/s²
- Zone 4: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig- Holstein und Sachsen-Anhalt gz = 9.8130 m/s².
